Betriebliche Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge bildet die Betriebliche Altersvorsorge das dritte wichtige Standbein der Vorsorge für das Alter. Durch staatliche Förderung und Steuervorteile gem. Gesetz zur Betrieblichen Altersvorsorge genießt sie gewisse Alleinstellungsmerkmale (§ 40 b, § 63 a, § 10 b EStG).
Stichworte sind : Arbeitgeberfinanzierte BAV, Gehalts-/ Entgeltumwandlung, Pensionszusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse.
Sparen für das Alter - aber wie?
Wir zeigen Ihnen zwei Beispiele:
Das ist Harald.
Das ist Siggi.
Harald und Siggi möchten für Ihr Alter vorsorgen.
Harald wird von seinem Versicherungs-vertreter motiviert jeden Monat € 100,00 in seine Altersvorsorge zu investieren. Die Beitragszahlung erfolgt von seinem Nettolohn per Bankeinzug von seinem Konto.
Für Siggi dagegen ist 08/15 nicht das Richtige. Nach eingehender Beratung entscheidet er sich für eine Betriebliche Altersvorsorge, auf die er einen gesetzlichen Anspruch hat.
Siggi freut sich über seine Entscheidung, auf Betriebliche Altersvorsorge zu setzen!
Nachdem er Siggis Abrechnung gesehen hat, will Harald sich das Ganze noch mal überlegen!
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