Betriebliche Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge bildet die Betriebliche Altersvorsorge das dritte wichtige Standbein der Vorsorge für das Alter. Durch staatliche Förderung und Steuervorteile gem. Gesetz zur Betrieblichen Altersvorsorge genießt sie gewisse Alleinstellungsmerkmale (§ 40 b, § 63 a, § 10 b EStG).

Stichworte sind : Arbeitgeberfinanzierte BAV, Gehalts-/ Entgeltumwandlung, Pensionszusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse.

Sparen für das Alter - aber wie?

Wir zeigen Ihnen zwei Beispiele:

Harald Bild1
Siggi Bild1
Das ist Harald.
Das ist Siggi.
 
Harald und Siggi möchten für Ihr Alter vorsorgen.
Harald Bild2
Harald Blase
Harald wird von seinem Versicherungs-vertreter motiviert jeden Monat € 100,00 in seine Altersvorsorge zu investieren. Die Beitragszahlung erfolgt von seinem Nettolohn per Bankeinzug von seinem Konto.
 
Siggi Bild2
Siggi Blase
Für Siggi dagegen ist 08/15 nicht das Richtige. Nach eingehender Beratung entscheidet er sich für eine Betriebliche Altersvorsorge, auf die er einen gesetzlichen Anspruch hat.
 
Sehen Sie im Vergleich der beiden Abrechnungen wie Siggi bei seiner Altersvorsorge monatlich € 48,66 einspart.
Siggi Bild3
Siggi freut sich über seine Entscheidung, auf Betriebliche Altersvorsorge zu setzen!
 
Harald Bild3
Nachdem er Siggis Abrechnung gesehen hat, will Harald sich das Ganze noch mal überlegen!
 

Möchten Sie mehr über Betriebliche Altersvorsorge erfahren?

Service Telefon
06435 - 7072

Aktuell

Jetzt günstige Zinsen für Forward-Darlehen sichern!

Betriebliche Alters-vorsorge

Sparen für das Alter -
aber wie?