Privathaftpflichtversicherung

Da nach BGB jeder für alle Arten von Schäden, die er verursacht, in voller Höhe haftbar gemacht werden kann, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme unabdingbar.

Gerechtfertigte Ansprüche Dritter werden von der Privathaftpflicht beglichen und unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.

Je nach Tarif und Deckungsumfang sind der Versicherungsnehmer, der Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder mitversichert. Alleinstehende können durch eine günstige Single-Haftpflicht schon ab € 50,- Jahresbeitrag versichert sein.

Versichert ist auch die Haftpflicht als Nutzer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung (z.B. Streupflicht), als Fußgänger oder Radfahrer oder auch als Bauherr bis zu einer bestimmten Summe.

Als Bausteine können Schäden bei Ausübung eines Ehrenamtes oder privater oder beruflicher Schlüsselverlust eingeschlossen werden.

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