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Private Rentenversicherung

Die privaten Rentenversicherungen haben die Kapitallebensversicherungen bei den beliebtesten Vorsorgeprodukten der Deutschen abgelöst. Während der sogenannten Aufschubzeit zahlt man Beiträge in den Vertrag ein und erhält bei Vertragsende eine lebenslange Rente oder wahlweise auch eine sog. Kapitalabfindung.

Bei der klassischen Rentenversicherung überlässt man dem Versicherungsunternehmen das Anlagespektrum und erhält eine garantierte Rente und einen Garantiezins. Die Überschüsse sind nicht garantiert und hängen von der Entwicklung der Kapitalmärkte und den Ertragsergebnissen der Versicherer ab.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung kann man die Wahl des Investments und auch den Fonds / die Fonds selbst bestimmen. Auch können gemanagte Fonds die persönliche Investmentwahl und Risikoabwägung treffen.

Bei der Wahl einer fondsgebundenen Rentenversicherung unterscheiden sich die Leistungen der Anbieter teilweise stark durch die Kosten des Versicherers. So kann bei der Wahl des gleichen Investmentfonds bei der Gesellschaft A ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als bei der Gesellschaft B.

In allen Varianten sind auch Zusatzbausteine wie die Absicherung der Familie und der Berufsunfähigkeit möglich.

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